Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab

Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab

Die Bonner Wettbewerbshüter werden kein Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenanbieter Google einleiten. Die Beschwerde der Verlage sei unbegründet, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.



(Mehr in: E-Book)