Das Landgericht München I hat dem Internetbuchhändler buch.de mit einem gestern (12. Februar) ergangenen Teilurteil untersagt, bestimmte Artikel und Artikelauszüge, die auf Rezensionen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ basieren, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. (Mehr in: boersenblatt.net News)
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Urteil zu Rezensionsauszügen im Online-Buchhandel: Buch.de unterliegt "FAZ"
admin/RSS-Feed 13. Februar 2014